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AGB

Allgemeine Geschäftshinweise von Off Sence AI

für individuelle betriebswirtschaftliche Marketing- und KI-Anwendungsberatung gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern

Anbieter: Klaus Michael Winter, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Off Sence AI, Fürst-Ernst-Str. 38, 31675 Bückeburg, USt-IdNr. DE328646175 („Off Sence AI“).


Stand: Neufassung V0_9_1 vom 2026-08-27. Diese AGB gelten ausschließlich im geschäftlichen oder dienstlichen Verkehr; Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

§ 1 Geltung, Kundenkreis und Rangfolge
(1) Diese AGB gelten für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Behörden, soweit diese in Ausübung ihrer geschäftlichen oder dienstlichen Tätigkeit handeln. Der Kunde bestätigt diesen Status bei Vertragsschluss.
(2) Rangfolge bei Widersprüchen: individuell ausgehandelte Vereinbarung; Einzelauftrag einschließlich Angebot, Buchungsbeschreibung oder ausdrücklich vereinbarter Datenschutz-, Lizenz- oder Projektergänzung; Rahmenvertrag; diese AGB; Gesetz. Individuell ausgehandelte Abreden – auch mündliche – haben Vorrang. Ihre Bestätigung in Textform ist zu Beweiszwecken erwünscht.
(3) Einkaufs-, Vergabe- oder sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Off Sence AI ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Schweigen, Leistungserbringung oder Entgegennahme einer Zahlung gelten nicht als Zustimmung.

§ 2 Vertragsschluss und Einbeziehung
(1) Verträge kommen durch Annahme eines individuellen Angebots, durch ausdrückliche Auftragsannahme oder – bei angebotener Online-Terminbuchung – mit Buchungsbestätigung und vollständiger Vorauszahlung zustande. Angebote sind freibleibend, sofern sie keine Bindungsfrist nennen.
(2) Aufträge und Einzelabreden können mündlich oder in Textform geschlossen werden. Off Sence AI kann vor umfangreichen, sicherheitsrelevanten oder datenschutzrechtlich sensiblen Leistungen eine Bestätigung in Textform verlangen.
(3) Diese AGB müssen dem Kunden vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise zugänglich gemacht und als einbezogen vereinbart werden. Bei Online-Buchungen erfolgt dies durch abrufbaren AGB-Link und aktive Bestätigung; bei Angebot oder mündlicher Beauftragung durch rechtzeitigen Hinweis auf die konkrete, abrufbare oder beigefügte Fassung.

§ 3 Leistungen und Vertragsart
(1) Gegenstand sind persönlich geprägte betriebswirtschaftliche Marketing- und KI-Anwendungsberatung, praktische KI-Begleitung, Einzelberatung im Chat sowie Konzeption und individuelle Konfiguration unternehmensbezogener KI-Architekturen, Assistenzen und Agenten. Wiederverwendbare Off-Sence-Basisvorlagen und Komponenten dürfen als Arbeitsmittel eingesetzt werden; ein unveränderter Handel mit Standardprodukten ist nicht Vertragsgegenstand.
(2) Autoren-, redaktionelle und isolierte standardisierte Dokument-, Vorlagen- oder Downloadleistungen sind nicht Vertragsgegenstand. Softwareentwicklung, Hosting, Wartung, laufender Support, Updates, Kontobetrieb, Fremdlizenzen und Migration werden nur auf ausdrückliche Anfrage unter gesonderten Bedingungen vereinbart.
(3) Die Leistung ist grundsätzlich dienstvertraglich. Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder rechtlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Nur ein im Angebot ausdrücklich als abnahmefähiges Werk beschriebenes Ergebnis unterliegt Werkvertragsrecht.

§ 4 Selbstständige Durchführung und Mitwirkung
(1) Off Sence AI erbringt die Leistungen als selbstständiger Auftragnehmer, im Wesentlichen frei hinsichtlich Durchführung, Arbeitszeit und Arbeitsort, ohne Exklusivität, Eingliederung, Bereitschafts- oder Arbeitnehmerpflichten. Off Sence AI darf für weitere Auftraggeber tätig sein. Maßgeblich bleibt die tatsächliche Durchführung.
(2) Prägende Beratungs-, Konzeptions- und Konfigurationsleistungen werden persönlich, leitend und eigenverantwortlich erbracht. Geeignete Erfüllungsgehilfen dürfen für unterstützende Aufgaben eingesetzt werden; Off Sence AI bleibt verantwortlich. Zugriff auf vertrauliche oder personenbezogene Daten ist auf das Erforderliche beschränkt und setzt gleichwertige Pflichten voraus.
(3) Der Kunde stellt rechtzeitig richtige, vollständige und rechtmäßig nutzbare Informationen, Inhalte, Freigaben und erforderliche Zugänge bereit. Er prüft und verantwortet geschäftliche, fachliche, technische und rechtliche Entscheidungen sowie Veröffentlichungen, Automationen und Handlungen mit System- oder Kostenwirkung. Verzögerungen und nach vorherigem Hinweis entstehender Mehraufwand verlängern Fristen und werden nach der vereinbarten Vergütungsform berechnet.

§ 5 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsverzug
(1) Vergütungsmodell, Vergütungshöhe und Leistungsumfang ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung, dem Einzelauftrag, Angebot, der Buchungsbeschreibung oder Auftragsbestätigung. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Individuelle Aufträge werden nach vereinbartem Pauschalpreis oder tatsächlichem Zeitaufwand zum vereinbarten Stundenentgelt abgerechnet; Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Kalenderbuchungen sind bei Buchung vollständig im Voraus zu zahlen.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche 40-Euro-Pauschale. Nach Mahnung und angemessener Nachfrist darf Off Sence AI Leistungen aussetzen; Fristen verlängern sich angemessen. Noch nicht vollständig bezahlte Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte dürfen zurückbehalten werden. Bereits vollständig bezahlte, dauerhafte Nutzungsrechte werden wegen anderer Forderungen nicht entzogen.
(3) Bei nach Vertragsschluss erkennbaren begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit können die Parteien für noch nicht erbrachte Leistungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit gesondert vereinbaren. Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Sicherheitsrechte bleiben unberührt.

§ 6 Terminabsage und Ausfall
(1) Für fest reservierte Termine gilt: Absage mindestens sieben Kalendertage vorher kostenfrei; weniger als sieben Tage bis mindestens 48 Stunden vorher 50 Prozent; weniger als 48 Stunden vorher oder Nichterscheinen 100 Prozent der vereinbarten Terminvergütung.
(2) Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei von Off Sence AI zu vertretendem Ausfall oder wichtigem Grund auf Kundenseite wird vorrangig ein Ersatztermin angeboten; soweit unzumutbar, wird die nicht erbrachte vorausbezahlte Leistung erstattet.

§ 7 Änderungen, werkvertragliche Ergebnisse und Abnahme
(1) Leistungsumfang und Annahmen ergeben sich aus Angebot oder Buchung. Änderungs- und Zusatzwünsche werden erst mit Bestätigung durch Off Sence AI verbindlich. Zusätzlicher Aufwand wird nach vereinbartem Stundensatz oder neuer Pauschale vergütet; Termine verschieben sich angemessen. Auf wesentlichen Mehraufwand weist Off Sence AI vor Ausführung hin. Geringfügige, technisch notwendige Anpassungen innerhalb des vereinbarten Ziels sind eingeschlossen.
(2) Nur für ausdrücklich vereinbarte Werkleistungen gilt: Der Kunde prüft das Ergebnis innerhalb von zehn Geschäftstagen und bezeichnet wesentliche Mängel konkret. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; Off Sence AI erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung. Eine Abnahmefiktion tritt nur nach Fertigstellung, ausdrücklicher Abnahmeaufforderung und angemessener Frist nach Maßgabe des Gesetzes ein. Produktiver Einsatz ohne wesentlichen Vorbehalt kann, soweit gesetzlich zulässig, als Abnahme gelten.

§ 8 Individuelle KI-Lösungen und Nutzungsrechte
(1) Rechte an Off-Sence-Methoden, Architekturen, Assistenzen, Agenten, Basis-GPTs oder entsprechenden providerneutralen Basiskomponenten, Konfigurationen, Wissensstrukturen, Vorlagen und Know-how verbleiben bei Off Sence AI. „Providerneutral“ bezeichnet das lösungsbezogene Konzept, nicht automatische technische Austauschbarkeit oder Interoperabilität.
(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an der konkret für ihn konfigurierten Fassung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung für eigene Geschäftszwecke. Das Recht besteht nach Vertragsende fort und umfasst den Einsatz durch Beschäftigte und weisungsgebundene Dienstleister ausschließlich für den Kunden.
(3) Unzulässig sind insbesondere Verkauf, Vermietung, Unterlizenzierung, öffentliche Bereitstellung, unberechtigte Weitergabe sowie die Nutzung geschützter Implementierungen oder vertraulicher Strukturen für ein im Wesentlichen gleichartiges Drittangebot. Allgemeine Ideen, Erfahrungen und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Ausschließliche Rechte oder vollständige Übertragung bedürfen einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
(4) Rechte und Bedingungen verwendeter Drittanbieter bleiben unberührt. Eine Schutzfähigkeit, Exklusivität oder Einzigartigkeit rein KI-generierter Ausgaben wird nicht zugesagt; ähnliche Ausgaben für Dritte sind möglich.

§ 9 Fremdplattformen, Übergabe und technische Grenzen
(1) Der Kunde beschafft und betreibt seine Konten, Abonnements, API-Zugänge und Fremdlizenzen auf eigene Kosten. Off Sence AI gewährleistet weder dauerhafte Verfügbarkeit noch unveränderte Funktionen oder Bedingungen fremder Plattformen. Für nicht von Off Sence AI verschuldete Änderungen, Sperren oder Ausfälle haftet Off Sence AI nicht.
(2) Geschuldet ist nur die vereinbarte Lösungsfassung in der zum Übergabezeitpunkt vereinbarten Umgebung. Anpassung, Export oder Migration aufgrund späterer Anbieteränderungen sind neue, gesondert zu vergütende Leistungen. Die Übergabeform ergibt sich aus Angebot, Dokumentation oder Begleitnachricht.

§ 10 Konten, Daten und Datenschutz
(1) Im Standardfall erhält Off Sence AI keine Administrator-, Veröffentlichungs- oder dauerhaften Systemrechte und verarbeitet keine Kundendaten im Auftrag. Arbeiten im Kundenkonto führt grundsätzlich der Kunde selbst aus. Abweichende Zugriffe bedürfen einer vorherigen Festlegung von Umfang, Berechtigung, Sicherheitsmaßnahmen und Rückgabe beziehungsweise Löschung.
(2) Es werden möglichst anonymisierte oder sonst nicht personenbezogene, rechtmäßig nutzbare Informationen verwendet. Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen. Personenbezogene, vertrauliche oder sonst geschützte Inhalte dürfen nur nach vorheriger Freigabe des Kunden und nur unter festgelegtem Anbieter, Konto, Tarif, Datenumfang und Schutzniveau in externe KI-Dienste eingegeben werden. Eine Nutzung für eigene Zwecke oder eigenes Modelltraining durch Off Sence AI findet nicht statt.
(3) Ist Off Sence AI Auftragsverarbeiter, wird vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten, Daten von Kindern sowie sensible Personal-, Gesundheits-, Bonitäts- oder biometrische Daten sind ohne gesonderte rechtliche und technische Prüfung ausgeschlossen. Für eigene Kontakt-, Vertrags-, Abrechnungs- und Nachweisdaten handelt jede Partei in eigener Verantwortung.

§ 11 KI-Nutzung, Prüfung und regulatorische Grenzen
(1) KI-Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig oder ungeeignet sein. Der Kunde prüft sie vor Nutzung fachlich, tatsächlich und erforderlichenfalls rechtlich. Er verantwortet die konkrete betriebliche Nutzung, Kennzeichnung, Transparenz, menschliche Kontrolle und Freigabe. Off Sence AI weist auf erkannte wesentliche Grenzen und Risiken hin.
(2) Verbotene KI-Praktiken, Hochrisiko-Systeme und vollständig automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung sind nicht beauftragt. Anwendungen insbesondere in Personal, Kredit, Medizin, Biometrie oder öffentlichen Leistungen setzen einen gesonderten Auftrag und fachkundige rechtliche sowie technische Prüfung voraus. Beide Parteien stellen die für ihre Aufgaben erforderliche KI-Kompetenz ihrer eingesetzten Personen sicher.

§ 12 Chat und Aufzeichnungen
(1) Chatberatungen finden über die vereinbarte Plattform statt. Aufzeichnungen sind nur mit vorheriger Zustimmung aller Betroffenen zulässig. Der Kunde sorgt für Technik, berechtigte Teilnehmer und die rechtzeitige Sicherung bereitgestellter Chats und Arbeitsergebnisse; dauerhafte Plattformverfügbarkeit oder Speicherung wird nicht zugesagt.
(2) Bei einem von Off Sence AI zu vertretenden technischen Ausfall werden Ersatztermin oder Erstattung angeboten. Kundenseitige technische Störungen gelten als Ausfall nach § 6, wenn nicht kurzfristig eine zumutbare Ersatzlösung möglich ist.

§ 13 Vertraulichkeit, Kundenmaterial und Referenzen
(1) Beide Parteien verwenden nicht offenkundige kaufmännische, technische und strategische Informationen ausschließlich zur Vertragsdurchführung und schützen sie angemessen. Die Pflicht gilt während des Vertrags und drei Jahre danach; für Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten solange Schutzbedürftigkeit oder Gesetz es verlangen. Ausgenommen sind nachweislich bereits bekannte, rechtmäßig von Dritten erhaltene oder ohne Vertragsverstoß öffentliche Informationen. Gesetzlich gebotene Offenlegung bleibt zulässig; soweit erlaubt, wird die andere Partei vorher informiert.
(2) Rechte am Kundenmaterial bleiben beim Kunden. Er sichert zu, es rechtmäßig bereitstellen und vertragsgemäß nutzen lassen zu dürfen. Bei schuldhaft rechtswidrigen Kundenvorgaben informiert er Off Sence AI über Drittansprüche und unterstützt eine abgestimmte Verteidigung. Off Sence AI bleibt für eigene rechtswidrige Änderungen oder vertragsfremde Nutzung verantwortlich.
(3) Name, Logo oder identifizierbare Fallstudien des Kunden werden nur nach dessen vorheriger ausdrücklicher Zustimmung in Textform als Referenz verwendet. Anonymisierte Erfahrungen dürfen nur genutzt werden, wenn weder Rückschluss auf den Kunden noch Offenlegung vertraulicher Informationen möglich ist.

§ 14 Gewährleistung und Haftung
(1) Off Sence AI haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist, ausdrücklich übernommene Garantien sowie sonstige gesetzlich zwingende Fälle. Zwingende Ansprüche betroffener Personen nach Datenschutzrecht bleiben unberührt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine summenmäßige Haftungsobergrenze gilt nur, wenn sie im konkreten Einzelvertrag wirksam vereinbart wurde. Die Begrenzungen gelten, soweit zulässig, auch zugunsten von Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(3) Für Vorgaben, Daten, Inhalte, Änderungen oder Rechtsverletzungen des Kunden, unterlassene Prüfungen trotz erkennbarer Risiken sowie Ausfälle fremder Plattformen haftet Off Sence AI nur, soweit ein eigener zurechenbarer Pflichtverstoß den Schaden verursacht hat. Mitverschulden und gesetzliche Schadensminderungspflichten bleiben unberührt.

§ 15 Laufzeit, Kündigung, höhere Gewalt und Verjährung
(1) Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistung. Laufende Beratungs- oder Projektverhältnisse können, soweit Angebot oder Buchung nichts Abweichendes regeln, mit 14 Tagen Frist in Textform gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
(2) Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Bereits erbrachte Leistungen, verbindlich reservierte Termine nach § 6 und vereinbarter Übergabeaufwand sind zu vergüten; vollständig bezahlte dauerhafte Nutzungsrechte bestehen fort.
(3) Keine Partei haftet für unvorhersehbare, nicht beherrschbare und nicht verschuldete Ereignisse, insbesondere erhebliche Netz- oder Schlüsseldienstausfälle, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse oder länger andauernde plötzliche Erkrankung. Die betroffene Partei informiert unverzüglich; Fristen verlängern sich angemessen. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage, kann jede Partei den noch unerfüllten Teil kündigen; erbrachte Leistungen bleiben zahlbar.
(4) Vertragliche Ansprüche verjähren in zwölf Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Personenschäden, Arglist, Garantien, zwingendem Datenschutz- oder Produkthaftungsrecht sowie sonstige gesetzlich nicht verkürzbare Fristen. Für ausdrücklich vereinbarte Werkleistungen bleiben zwingende Mängelfristen unberührt.

§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit § 38 ZPO oder eine andere Vorschrift dies zulässt, Bückeburg; andernfalls gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende vergabe-, haushalts- oder verwaltungsrechtliche Zuständigkeiten öffentlicher Kunden bleiben unberührt.
(2) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur aus demselben Vertragsverhältnis. Zwingende Rechte öffentlicher Auftraggeber sowie berechtigte Mängel- und Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
(3) Off Sence AI richtet das Angebot grundsätzlich an Kunden mit Sitz in Deutschland und in deutscher Sprache. Leistungen für Kunden in anderen EU-Staaten oder Drittstaaten bedürfen vorheriger Bestätigung und gegebenenfalls gesonderter Prüfung zu Steuer-, Datenschutz-, Export- und Kollisionsrecht.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetz; eine geltungserhaltende Reduktion ist nicht vereinbart.

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